Bildungsscheck
- 1: Aktuelles.
- 2: Naturheilzentrum Senden.
- 3: Heilpraktiker-Schule.
- 4: Team und Dozenten.
- 5: Fachausbildungen.
- 6: Homöopathie.
- 7: Archiv, Links & mehr.
- 8: Schüler-Bereich.
- 9: Bildergalerie.
- 10: Kontakt.
- 11: Termine.
Bildungsscheck
Die Hufelandschule ist autorisiert, Bildungsschecks und Prämiengutscheine entgegen zu nehmen.
Für die Nutzung des Bildungsschecks sind alle Personen berechtigt, die
- in einem Betrieb arbeiten mit nicht mehr als 250 Angestellten
- Männer und Frauen mit Minijobs
- oder in Elternzeit
- Rückkehrer aus Erziehungszeiten und
- Selbstständige in den ersten 5 Jahren Selbstständigkeit.
Zur Ausstellung der Bildungsschecks oder Prämiengutscheine sind besondere Einrichtungen befugt, wie Handwerkskammern oder VHS.
Bildungsschecks werden alle zwei Jahre für eine Person ausgestellt, Prämiengutscheine jährlich.Die Förderung beläuft sich auf 50% der Kosten der Fortbildungsmaßnahme, maximal aber 500,-€. Der Rest der Fortbildungskosten trägt der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme.
Der Bildungsscheck/Prämiengutschein muss vor Beginn der Maßnahme bei der Weiterbildungseinrichtung vorliegen und der/die TeilnehmerIn muss vor Beginn den Betrag der Fördermaßnahme an die Einrichtung gezahlt haben, damit sichtbar ist, dass die Maßnahme auch in Angriff genommen worden ist. Sollte eine Fortbildung schon begonnen haben, kann solange ein Bildungsscheck eingereicht werden, solange die Einrichtung den Erfolg noch bescheinigen kann und der/die TeilnehmerIn sich in dem Kurs noch nicht eingeschrieben noch den Kurs bezahlt hat.
Sollte letzteres erfolgt sein, kann kein Gutschein mehr eingereicht werden.

